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Urteil gegen Dating-Portale

Erfolg der VKI-Rechtsabteilung

Immer mehr Konsumenten suchen im Internet nicht nur nach günstigen Schnäppchen, sondern auch nach der großen Liebe - oder einem kurzen romantischen Abenteuer. Angesichts der großen Nachfrage gibt es zahlreiche entsprechende Anbieter. Einer davon ist die Ideo Labs GmbH, die zwei Websites betreibt: daily-date.at und dateformore.at. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat gegen Ideo Labs geklagt - und nun Recht bekommen.

Inhalt der Klage waren zwei wesentliche Punkte:

Einerseits war die Angabe zur Dauer einer Testmitgliedschaft irreführend. Auf beiden Websites wurde eine 14-tägigen Testmitgliedschaft beworben. Erst im letzten Schritt vor Vertragsabschluss konnte man im Kleingedruckten einen Hinweis finden, dass sich diese in eine kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert, sofern man nicht frist- und formgerecht kündigt. Die Bedingungen einer gültigen Kündigung wurden in den AGB beschrieben.

Andererseits fehlte eine Möglichkeit, von diesem Vertrag zurückzutreten. Hat man im Internet einen Vertrag abgeschlossen, kann man im Normalfall innerhalb von 14 Tagen zurücktreten ("Fernabsatz"). Es gibt ein paar Ausnahmen, etwa wenn man maßgeschneiderte Produkte bestellt. Oder wenn der Konsument ausdrücklich verlangt, das Service bereits vor Ablauf der zwei Wochen nutzen zu können. Bei den kostenpflichtigen Verträgen der Datingportale von Ideo Labs GmbH wird dies allerdings nicht abgefragt. Daher ist es unzulässig, dass Konsumenten kein Rücktrittsrecht haben.

Das OLG Wien hat die Rechtsmeinung des VKI bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Details können Sie auf der Website der VKI-Rechtsabteilung nachlesen.

Ausführliche Informationen, worauf Sie bei Online-Datingportalen achten sollten, finden Sie in unserem Artikel.

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