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Öffnungszeiten

PERSÖNLICHE BERATUNG
durch Juristen vor Ort im EVZ

  • Montag von 9 - 18 Uhr
  • Dienstag von 9 - 16 Uhr
  • Mittwoch von 9 - 18 Uhr
  • Donnerstag und Freitag geschlossen

 

TERMINVEREINBARUNG
für persönlichen Termin unter 01 - 588 77 - 0

  • Montag bis Donnerstag von 9 -16 Uhr
  • Freitag von 9 -14 Uhr

TELEFONISCHE BERATUNG
durch Juristen direkt unter 01 - 588 77 - 81

  • Montag bis Donnerstag von 9 - 13 Uhr

Aktuelle Covid-19 Sicherheitsbestimmungen

Bei persönlichen Beratungsterminen im EVZ müssen Sie vor Ort einen der "3G" Nachweise über Gesundheit (bestimmt durch die Bundesregierung) vorweisen:

Kategorie Getestet:

  • ein negativer Selbsttest, der im behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wurde - gilt 24 Stunden ab der Abnahme
  • ein negativer Antigentest – gilt 48 Stunden
  • ein negativer PCR-Test – gilt 72 Stunden

Kategorie Genesen:

  • ein Nachweis über eine überstandene Infektion oder ein Absonderungsbescheid – nicht älter als 6 Monate
  • ein Nachweis über neutralisierende Antikörper – nicht älter als 3 Monate

Kategorie Geimpft:

  • der Impfnachweis, ab dem 22. Tag nach der 1. Teilimpfung (diese darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen)
  • ab der 2. Teilimpfung gilt der Nachweis bis maximal 9 Monate nach der Erstimpfung
  • Bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist (sowie dann, wenn Genesene zumindest eine Impfdosis erhalten haben), gilt der Nachweis ab dem 22. Tag bis maximal 9 Monate nach der Impfung

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) befindet sich in der Beratungsstelle des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) im 6. Wiener Gemeindebezirk, in der Mariahilferstraße 81. Der Eingang ist auf der Rückseite des Innenhofs der Hausnummer 81, neben dem Eingang zum Stadtsaal.

Vergessen Sie nicht Ihre FFP2 Maske zur Beratung mitzunehmen und tragen diese bitte bereits beim Hereinkommen!

Persönliches Beratungsgespräch in der Mariahilferstraße 81: 

Juristen des EVZ besprechen mit Ihnen das Problem mit der ausländischen Firma und gehen Ihre mitgebrachten Unterlagen durch. Sie bekommen Ihre rechtliche Situation erklärt und Empfehlungen zu weiterem Vorgehen. Wenn eine Intervention durch das EVZ sinnvoll erscheint, werden gewisse Unterlagen benötigt. Es ist hilfreich wenn Sie Ihren Schriftverkehr mit der Firma, die Ihre Rechte missachtet, bereits ausgedruckt mithaben. Ebenso notwendig für eine erfolgreiche Intervention sind den Fall betreffende Rechnungen, Buchungsbestätigungen etc. Es gibt die Möglichkeit diese Unterlagen vor Ort zu kopieren  / einzuscannen.

Piktogramm zum Thema "Juristische Beratung"

Juristische Beratung

Keine Kosten für die Ratsuchenden - die Europäische Komission deckt die anfallenden Kosten bei grenzüberschreitenden Fällen im EU Raum.

Voraussetzungen für ein Tätigwerden des EVZ:

  1. Sie haben bereits versucht eine Lösung mit der Firma zu erreichen, sind dabei aber nicht weitergekommen
  2. Sie werden nicht durch einen Anwalt oder eine andere Schlichtungsstelle in dieser Beschwerdesache vertreten
  3. Es ist ein Verbraucherfall, sie selbst treten dabei nicht als Unternehmer/in auf und ihre Beschwerde richtet sich gegen gewerbliche Verkäufer (keine Privatperson!)
  4. Das problematische Unternehmen hat seinen Hauptsitz in der EU (keine zB amerikanischen oder chinesischen Unternehmen!)

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