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In-App-Käufe

Besserer Verbraucherschutz gefordert

Der Markt mit Apps boomt in Europa. Insbesondere Kinder und Jugendliche nutzen Spiele, die meist mit dem Attribut „kostenlos“ gekennzeichnet sind.

Bei vielen Konsumenten kommen durch sogenannte „In-App-Käufe“ hohe Rechnungen zustande. Darunter versteht man Käufe, die innerhalb der App getätigt werden. Ein Beispiel: Der Download einer Spielapp ist gratis, aber während dem Spielen muss der Kunde etwas zahlen, um eine neue Figur oder ein zusätzliches Level freizuschalten.

EU-Kommission fordert mehr Transparenz

In-App-Käufe machen den Großteil der Einnahmen der Branche aus, sind aber für den Kunden oft unzureichend ausgewiesen. Die Kreditkarte wird automatisch belastet und so ist sich der Nutzer nicht bewusst, dass er einen Kauf getätigt hat. Die EU-Mitgliedsstaaten haben eine gemeinsame Linie erarbeitet, um solche Kostenfallen künftig zu verhindern.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben in Kooperation mit dem Netzwerk für Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) eine gemeinsame Linie im Bereich Apps entwickelt. Darin wird festgehalten, dass Apps nur dann als „gratis“ beworben werden dürfen, wenn sowohl der Download als auch die Benützung kostenlos sind. In dem oben genannten Beispiel einer Spielapp würde das bedeuten, dass die Freischaltung neuer Level und Figuren entweder kostenlos sein muss, oder aber die App im jeweiligen Store als kostenpflichtig gekennzeichnet ist.

Besonderer Schutz für Minderjährige

Einen Schwerpunkt sieht die Kommission bei Kindern und Jugendlichen. Diese nutzen Apps sehr gerne und sind daher eine wichtiges Publikum für die Branche. Die Anbieter sollen in der Gestaltung der Apps darauf achten, welche Zielgruppe sie ansprechen. Bei minderjährigen Kunden soll auf Aufforderungen wie „Jetzt kaufen!“ oder „Upgrade!“ verzichtet werden. Kinder dürfen nicht direkt zum Kauf verleitet werden bzw. auch nicht dazu, ihre Eltern zu Käufen aufzufordern.

Weiters sollen Zahlungsprozesse nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich sein, d.h. die automatische Abwicklung via Kreditkarte sollte nach EU-Position nicht gültig sein. Oft ist für den Konsumenten nicht ersichtlich, welcher Anbieter hinter den Apps steht. Das erschwert die Kommunikation bei Beschwerden oder Fragen. Die Mitgliedsstaaten und das CPC fordern daher, dass die Firmen Kontaktinformationen bereitstellen. Diese sollen bereits vor dem Download ersichtlich sein.

Am 27. und 28. Februar 2014 fand zum Thema Apps eine Konferenz der EU Kommission unter Teilnahme der Technologieunternehmen Apple und Google statt. In diesem Rahmen wurde die Position der Mitgliedsstaaten und des CPC präsentiert. Die Branche wurde aufgefordert, in einem klaren Zeitrahmen den Verbraucherschutz für Konsumenten von Apps zu verbessern.

Laut einer Aussendung der EU-Kommission sind in Europa über eine Million Menschen in der App-Industrie tätig. In den nächsten fünf Jahren rechnet man mit einem Umsatz von bis zu 63 Mrd. Euro.

Durch die bisherige Praxis verlieren die Kunden jedoch zunehmend das Vertrauen in die Branche.

Durch mehr Transparenz bezüglich der Kosten wäre demnach nicht nur dem Kunden geholfen, auch die Anbieter könnten ihr Image verbessern.

Weitere Infos finden Sie hier.

Wien/Brüssel, 04.03.2014

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