Wenn Sie als Verbraucher in Onlineshops einkaufen, haben Sie in vielen Fällen ein kostenloses Rücktrittsrecht.
Informationspflichten für den Händler
Der Versandhandel im Internet stellt ein sogenanntes "Fernabsatzgeschäft" dar, weil Käufer und Verkäufer einander nicht persönlich in einem Geschäft gegenüberstehen.
Das Konsumentenschutzrecht sieht bei dieser Art von Geschäften vor, dass der Unternehmer Sie vor der Abgabe Ihrer Vertragserklärung (= der Warenbestellung) unter anderem über folgende Punkte klar und verständlich informieren muss:
- Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des Unternehmers (kein Postfach!)
- die wesentlichen Eigenschaften der Ware
- den Preis der Ware einschließlich aller Steuern (inkl. USt)
- Lieferkosten, falls solche Kosten anfallen
- die Einzelheiten der Zahlung und der Lieferung
- das Bestehen eines Rücktrittsrechts, außer in den Fällen, in denen es ausnahmsweise kein Rücktrittsrecht gibt (siehe unten)
Bestätigung nach Vertragsschluss
Es genügt nicht, wenn der Unternehmer diese Informationen vor der Bestellung auf seiner Website anzeigt. Er muss Ihnen diese Angaben spätestens zum Zeitpunkt der Lieferung auch dauerhaft, also etwa in einem Brief, einem E-mail oder auf einem USB-Stick überlassen.
Zusätzlich muss der Unternehmer schriftlich über die Bedingungen des Rücktrittsrechts, über den Kundendienst, eine allfällige Garantie sowie etwaige Kündigungsbedingungen informieren.
Wenn Ihnen der Unternehmer diese Informationen nicht, nicht vollständig oder irreführend erteilt, führt das nicht automatisch dazu, dass der Vertrag mit Ihnen ungültig ist. Sie können den Kauf aber unter Umständen wegen eines Irrtums (z.B. über die Eigenschaften der Ware) anfechten. Vor allem haben Sie bei Fehlen dieser Informationen eine längere Frist, um vom Vertrag zurückzutreten.
Rücktrittsrecht
Grundsätzlich kann man aus Kaufverträgen nicht mehr einseitig aussteigen. Bei Käufen in Onlineshops ist das anders.
Da sich Käufer und Verkäufer nicht persönlich in einem Geschäft gegenüberstehen, kann der Käufer die Ware vor dem Abschluss des Kaufs nicht begutachten. Er bemerkt daher eventuell erst nach der Lieferung, dass die gekaufte Ware nicht dem entspricht, was er sich beim Surfen im Onlinekatalog vorgestellt hat.
Aus diesem Grund gewährt das Konsumentenschutzrecht Ihnen in vielen Fällen des Onlineshoppings ein Rücktrittsrecht. Das ändert sich auch dann nicht, wenn Sie die über Internet gekaufte Ware persönlich im Laden des Verkäufers abholen, denn der Vertragsabschluss erfolgte online.
Ein Rücktrittsrecht besteht aber immer nur dann, wenn Sie die Ware für Ihren privaten Gebrauch, also als Konsument, bei einem Unternehmer und nicht von einer anderen Privatperson, gekauft haben.
Frist: 14 Tage
- Der Rücktritt ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen möglich.
- Die Rücktrittsfrist beginnt mit jenem Tag zu laufen, an dem Ihnen die gekaufte Ware zugestellt wird. Der Tag der Zustellung wird bei der Fristberechnung aber nicht mitgezählt.
Bsp.: Lieferung am 01.01.2015 – Fristende 15.01.2015 - Die Rücktrittsfrist verlängert sich um 12 Monate, wenn der Händler seinen Informations- und Bestätigungspflichten nicht nachgekommen ist.
- Aber Achtung: Liefert der Unternehmer innerhalb der 12 Monate die geforderten Informationen, dann beginnt mit diesem Zeitpunkt die 14-tägige Rücktrittsfrist.
Schriftliche Rücktrittserklärung
- Die Rücktrittserklärung hat unbedingt schriftlich (am besten eingeschrieben) zu erfolgen.
- Man muss keine Gründe angeben.
- Es reicht aus, wenn Sie Ihre Rücktrittserklärung am letzten Tag der Frist an den Verkäufer absenden.
- Bewahren Sie sich unbedingt eine Kopie des Schreibens und den Postbeleg zu Beweiszwecken auf.
Ausnahmen vom Rücktrittsrecht
Es gibt Ausnahmefälle, in denen Sie kein Rücktrittsrecht haben, nämlich bei Verträgen über:
- Dienstleistungen, mit deren Ausführung aufgrund des ausdrücklichen Verlangens des Verbrauchers innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss begonnen wird (unter Kenntnis des Rücktrittsrechtsverlustes) und die Dienstleistung schon vollständig erbracht wurde (z.B. Sie lassen sich kostenpflichtig ein persönliches Horoskop erstellen, und haben dieses auf Ihr Verlangen hin bereits erhalten).
- Waren oder Dienstleistungen, deren Preis von der Entwicklung der Sätze auf den Finanzmärkten, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat, abhängt (z.B. Edelmetalle).
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z.B. Maßanzug, Maßmöbel, nicht jedoch Standardkomponenten, die der Händler nach dem Rücktritt anderen Kunden verkaufen kann).
- Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde (z.B. Lebensmittel).
- Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, die in einer versiegelten Verpackung geliefert wurden, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher "entsiegelt" (also aus der Einschweißfolie entnommen) worden sind.
- Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Abonnements.
- Hauslieferungen (z.B. Pizzadienst)
- Freizeit-Dienstleistungen (z.B. Flugbuchung, Hotelreservierung, Pauschalreisebuchung, Konzertkarte).
- Digitale Inhalte (z.B. Software-Download), die vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers unter Kenntnis des Verlustes des Rücktrittsrechts, bereitgestellt wurden.
- Verträge über dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch zur Ausführung dieser Arbeiten aufgefordert hat.
Folgen der Rücktrittserklärung
Wenn Sie vom Online-Kauf zurücktreten, müssen Sie die Ware an den Händler retournieren. An Kosten dürfen Ihnen maximal jene der Rücksendung auferlegt werden und dies auch nur dann, wenn der Händler das mit Ihnen vereinbart hat. Prüfen Sie also die Vertragsbedingungen!
Der Händler hat Ihnen im Gegenzug alle von Ihnen geleisteten Zahlungen zu erstatten: den Kaufpreis und auch die Kosten von Verpackung und Versand. Das bedeutet, der Händler hat die Kosten für den Versand an Sie zu übernehmen.
Haben Sie die Ware zwischenzeitig benützt, so ist der Verkäufer berechtigt, eine Entschädigung für eine damit verbundene Wertminderung in Rechnung zu stellen. Sie bekommen diesfalls also nicht den gesamten Betrag refundiert, den Sie bei der Bestellung bezahlt haben.
Je intensiver Sie die Ware während der Rücktrittsfrist verwenden, je mehr Gebrauchsspuren Sie hinterlassen, desto weniger muss Ihnen der Händler beim Rücktritt zurückzahlen. Wenn Sie die Ware hingegen nur ausgepackt, begutachtet und kurz ausprobiert haben, darf der Händler keinen Abzug vornehmen!
Erstfassung: 05.05.2012, zuletzt aktualisiert am 24. Oktober 2016