Gleich vorweg: Kaufen Sie nicht die sprichwörtliche "Katze im Sack". Sofern möglich, fahren Sie persönlich zu dem Anbieter und begutachten Sie das Tier, sowie seine Umgebung. Wirkt alles sauber und gepflegt? Werden die Tiere artgerecht gehalten? Bei Jungtieren sollten Sie außerdem verlangen, auch die Mutter sehen zu dürfen.
Kontrollieren Sie die Dokumente des Züchters:
- Behördliche Zuchtgenehmigung
- Impfpass des Jungtieres und seiner Mutter
- Bestätigung sonstiger tierärztlicher Untersuchung
- Bestätigung der Meldung des Tieres bei den Behörden
Die Tiere sollten jedenfalls ein gewisses Mindestalter erreicht haben, bevor sie von der Mutter getrennt werden. Bei Hunden liegt dieses bei vollen acht Wochen.
Vorsicht bei Internetangeboten
Der österreichische Tierschutzverein und die Verkaufsplattform willhaben.at warnen in einer gemeinsamen Kampagne vor den Risiken beim Kauf im Internet. Sie klären darüber auf, wie man unseriöse Anbieter erkennt und hohe Tierarztkosten vermeidet.
Auch dem EVZ sind bereits Fälle von Konsumenten bekannt, die von betrügerischen Verkäufern über den Tisch gezogen worden sind (siehe hier).
Wenn ein Anbieter gleich mehrere Rassen anbietet, sollte Sie das stutzig machen. Seriöse Züchter konzentrieren sich normalerweise auf ein bis maximal zwei Arten. Die Übergabe sollte direkt bei dem Züchter stattfinden, nicht an einem öffentlichen Ort.
Der Tierhandel über das Internet kann auch ein Problem darstellen. Wenn man das neue Haustier direkt und persönlich von einem Züchter oder Tierschutzhaus abholt, gibt es Gelegenheit, sich vorab kennenzulernen und spezifische Informationen einzuholen. Bei der doch sehr anonymen Bestellung über das Internet kann man oft nicht überprüfen, unter welchen Bedingungen die Tiere gehalten und ob Jungtiere zu früh von ihren Müttern getrennt werden. Der lange Transport aus einem anderen Land kommt erschwerend hinzu. Auch aus Verbrauchersicht ist der Onlinehandel in vielen Fällen problematisch, wenn zum Beispiel die Tiere krank sind, was wiederum hohe nachträgliche Tierarztkosten zur Folge hat, auf denen dann die Käufer sitzen bleiben.
Umso wichtiger ist es, ein Angebot im Internet erst genau zu prüfen, bevor man ein Tier "bestellt".
Update, 30.03.2017: Der Nationalrat hat heute die Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen. Künftig ist es demnach verboten, private Tierinserate ins Internet zu stellen. Weitere Information finden Sie auf der Website des BMFG.
Update, 24.02.2017: Mit der Novelle des Tierschutzgesetzes soll der Handel mit Tieren über das Internet in Österreich verboten werden. Ausnahme: Privatpersonen, die ein neues Heim für ihr Tier suchen, da sie sich selbst nicht mehr darum kümmern können. Plattformen wie willhaben.at reagieren jedoch mit einer kompletten Sperre von Tierangeboten, da sie nicht überprüfen können, ob es sich um eine Privatperson oder einen kommerziellen Anbieter handelt. Lesen Sie hier mehr dazu.
Vorschriften für die Einreise
Das Gesetz unterscheidet zwischen zwei Gruppen von Heimtieren:
- Hunde, Katzen und Frettchen
- Andere Heimtiere wie Wirbellose (ausgenommen Bienen, Hummeln, Weich- und Krebstiere), zu Zierzwecken gehaltene Wassertiere, Amphibien, Reptilien, Vögel (ausgenommen Geflügel) sowie Nagetiere und Kaninchen
In Österreich müssen Sie das Tier dann anmelden (siehe dazu die Website der internationalen Tierkennzeichnungsdatenbank). Die Anmeldung erfolgt beim Tierarzt. Gleichzeitig können Sie Ihre Daten (Name, Adresse etc.) auf den Mikrochip speichern lassen. Für Hunde ist in Österreich eine Abgabe zu zahlen, die Höhe ist je nach Bundesland unterschiedlich (siehe help.gv.at).
Hund, Katze, Frettchen
Wenn Sie einen Hund, eine Katze oder ein Frettchen aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Österreich bringen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Tiere, die jünger als 12 Wochen sind:
- Jedes Tier benötigt einen Heimtierausweis (pet pass) sowie einen Mikrochip.
- Es darf nicht gegen Tollwut geimpft worden sein, braucht aber eine s.g. Tollwut-Unbedenklichkeits-Bescheinigung. Darin wird bestätigt, dass es seit seiner Geburt am selben Ort gelebt hat und nicht mit wilden Tieren in Kontakt gekommen ist, sowie dass seine Mutter vor der Geburt gegen Tollwut geimpft worden ist.
Tiere, die zwischen 12 und 16 Wochen alt und gegen Tollwut geimpft sind:
- Heimtierpass (pet pass) und Mikrochip
- Bestätigung einer Tollwutimpfung
- Tollwut-Unbedenklichkeits-Bescheinigung
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF)
Andere Haustiere
Im Privatreiseverkehr dürfen oben genannte Heimtiere ohne Gesundheitsbescheinigung nach Österreich einreisen. Das BMGF macht jedoch darauf aufmerksam, dass die Besitzer dafür verantwortlich sind, dass ihre Tiere keine Tierseuchen auf dafür empfängliche Tierarten übertragen (z.B. Geflügelpest). Das BMGF empfiehlt daher vor der Abreise den örtlich zuständigen amtlichen Tierarzt bezüglich Sperren im Tierseuchenbereich zu kontaktieren.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF)
Allgemeine Informationen zu Reisen mit Tieren finden Sie in diesem Artikel.
Rechtliche Aspekte
Vor dem Gesetz gelten Tiere als "Sache". Daher haben Sie dieselben Rechte wie bei jedem anderen Kauf, z.B. zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung. Das bedeutet, dass Sie einen Mangel beim Verkäufer reklamieren können. Dieser muss dann versuchen, den Mangel zu beheben. Sollte dies nicht möglich sein, können Sie von dem Kauf zurücktreten oder eine Kaufpreisminderung verlangen.
Ebenso gilt für den Kauf im Internet das 14-tägige Widerrufsrecht. Wichtig ist, sich die Vertragsbedingungen genau durchzulesen. Es kann sein, dass dort ein Widerruf ausgeschlossen ist, sobald Sie das Tier bekommen (weil der Vertrag damit "erfüllt" ist). Das EVZ rät beim Kauf von Tieren im Internet zu sehr großer Vorsicht und empfiehlt, sich eher bei Züchtern oder Tierschutzvereinen in der Nähe umzuschauen.