Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich hilft Konsumenten im Falle von unerwarteten Ereignissen wie Naturkatastrophen, politischen Unruhen oder Terroranschlägen, mit professionellem Rat.
Habe ich einen Anspruch auf kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt vom Vertrag? Wann kann man bei Reiseverträgen von einem "Wegfall der Geschäftsgrundlage" sprechen? Die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen sind oft kompliziert.
Das EVZ Österreich hat in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) bereits jahrelang einschlägige Expertise zu diesem Themenbereich gesammelt und im Auftrag des Sozialministeriums Musterprozesse zu rechtlichen Abgrenzungsfragen geführt.
Rasche Hilfe durch neues Service
Um Konsumenten bestmöglich über ihre Rechte im Falle eines unplanmäßigen Ereignisses am Urlaubsort zu informieren und im Bedarfsfall bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen, wurde nun eine eigene kostenlose Service-Hotline "Gefahr am Urlaubsort" eingerichtet.
Was fällt unter "Gefahr am Urlaubsort"? Waldbrände, Naturkatastrophen, politische Unruhen, Bürgerkriege, Terroranschläge, Tsunamis, Erdbeben… Das Spektrum ist groß.
Wofür die Hotline nicht zuständig ist: Allgemeine Reisebeschwerden wie zum Beispiel Mängel im Hotel. Hier hilft wie gewohnt das EVZ Österreich bei grenzüberschreitenden bzw. der VKI bei nationalen Fällen.
Sie erreichen die neue Hotline unter der Telefonnummer 01/ 588 77 63.
Oder Sie senden uns Ihre Anfrage schriftlich an reisen@europakonsument.at. Das Service ist kostenlos.