
Parkstrafen aus Kroatien
Böse Überraschung – Jahre nach dem Urlaub. Ein schöner Sommerurlaub in Kroatien, viele tolle Erinnerungen – und Jahre später ein Schreiben vom Anwalt. Darin enthalten ist eine Mahnung über meist mehrere hundert Euro, sowie Fotos, die das Auto mit einem Zahlungsauftrag samt Erlagschein auf der Windschutzscheibe zeigen. Wir beraten zahlreiche solcher Fälle und auch beim ÖAMTC und seinem deutschen Pendant ADAC sind sie bestens bekannt.
Im Folgenden erklären wir, wie Sie sich vor hohen Rechnungen für Parkvergehen in Kroatien schützen und auf Mahnschreiben von Anwälten reagieren können.
Parkforderungen in Kroatien vermeiden
Achten Sie sehr genau auf die lokalen Parkvorschriften! Kurzparkzonen sind blau gekennzeichnet und ausgeschildert. Häufig befinden sie sich in den Stadtzentren, vor Hotels, in Häfen oder in der Nähe von Stränden. Auch gebührenpflichtige Parkplätze sind beschildert, dies ist aber nicht immer auf den ersten Blick erkennbar.
Auf der Website des ÖAMTC können Sie sich vorab über die kroatischen Verkehrsbestimmungen informieren. Ein 24-Stunden-Parkticket kostet in der Regel rund 100 Kuna, also ca. 13,50 Euro.
Die Parkraumbewirtschaftung läuft in Kroatien über private Firmen. Nicht oder nicht ausreichend bezahlte Parkgebühren werden daher nicht wie in Österreich von öffentlicher Hand eingefordert, sondern sind zivilrechtliche Forderungen und werden über Anwälte bzw. im letzten Schritt über Gerichte eingemahnt.
Tipp: Wenn Sie einen Parkschein gelöst haben, heben Sie diesen auf – im besten Fall für die nächsten fünf Jahre. So können Sie im Zweifelsfall beweisen, kein Parkvergehen begangen zu haben.
Zahlungsaufforderung bekommen?
Tipp: Sollten Sie kein oder kein ausreichendes Parkticket gekauft haben und deshalb einen Erlagschein auf Ihrer Windschutzscheibe vorfinden, zahlen Sie diesen unter Angabe von Datum, Autokennzeichen und Aktenzahl ein. Sie finden auf der Rückseite des Erlagscheins eine kurze Erklärung in deutscher Sprache. Ignorieren führt zu teuren Konsequenzen!
Die geforderte Summe der Zahlungsaufforderung (meist der Preis eines Tagestickets) ist in den uns bekannten Fällen wesentlich geringer als das, was zwei bis drei Jahre später von einem Anwalt verlangt wird.
Tipp: Es ist ratsam, die Einzahlung zu dokumentieren, um später nachweisen zu können, dass Sie diese bereits beglichen haben.
Post vom Anwalt – was jetzt?
Die Schreiben der Anwälte enthalten in der Regel Fotos, die einen Zahlungsauftrag samt Erlagschein auf der Windschutzscheibe der Autos der Konsumenten zeigen. Dann wird für das Jahre zurückliegende Parkvergehen eine meist dreistellige Summe gefordert. Eine Aufschlüsselung, woraus sich dieser Betrag zusammensetzt, sucht man vergeblich.
Tipp: Das Anwaltsschreiben nicht ignorieren!
Die Zahlungsaufforderung ist unseres Erachtens stark überhöht. Sie können den Betrag daher wegen Mahnspesenexzesses anfechten. Nutzen sie folgenden Musterbrief:
Wichtig: Das bedeutet nicht, dass Sie gar keine Zahlung leisten müssen. Die Grundforderung aufgrund Ihres Parkvergehens besteht ja trotz allem. Diese ist jedoch viel geringer als die insgesamt vom Anwalt geforderte Summe.
Achtung: Wenn Sie das Schreiben ignorieren, folgen weitere Mahnungen. Reagieren Sie dann weiterhin nicht, landet die Sache möglicherweise vor Gericht. Als außergerichtliche Stelle können wir dann leider nicht mehr für Sie tätig werden.
Klage von einem Gericht erhalten?
Wenn Sie nicht bezahlt haben, kann die Forderung eingeklagt werden. Sie erhalten dann einen Zahlungsbefehl von einem kroatischen Gericht. Dieser wird Ihnen von Ihrem zuständigen Bezirksgericht in Österreich zugestellt.
Wenn Sie die Forderung weiterhin nicht bezahlen wollen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Annahmeverweigerung, sofern Ihnen die Klage nicht in deutscher Sprache mit deutscher Rechtsmittelbelehrung zugestellt wurde.
- Widerspruch gegen den Zahlungsbefehl: Dies hat binnen acht Tagen ab Zustellung in vierfacher Ausfertigung, eingeschrieben und auf Kroatisch zu erfolgen.
Wenn Sie nicht Kroatisch sprechen und auch nicht rechtskundig sind, benötigen Sie in diesen Fällen Unterstützung eines Rechtsanwalts, der sich mit kroatischem Recht gut auskennt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir als außergerichtliche Stelle ab dem Stadium der Gerichtsanhängigkeit keine Unterstützung mehr anbieten können.
Vergleichsversuch
In manchen Fällen erhalten Konsumenten vor oder sogar auch nach Einbringung der Klage bei Gericht ein weiteres Schreiben vom Anwalt. Darin bietet er einen Vergleich an: Gegen eine Zahlung von 300 Euro würde er auf die Klage verzichten und die Sache wäre erledigt.
Nun gibt es zwei Optionen:
- Sie lassen sich auf den Vergleich ein und zahlen 300 Euro, um die Sache aus der Welt zu schaffen.
- Sie schicken einen Brief an den Anwalt, in dem Sie Ihrerseits einen Vergleich anbieten, allerdings mit einer geringeren Zahlung. Dafür können Sie die unterhalb verfügbaren Musterbriefe nutzen. Wir können leider nicht sagen, ob dieses Vorgehen zum Erfolg führt.
Mitglieder des ÖAMTC können sich bezüglich einer rechtlichen Beratung auch an den ÖATMC wenden.
Links zum Thema
Rechtsberatung des ÖAMTC
https://www.oeamtc.at/mitgliedschaft/leistungen/rechtsberatung/
ÖAMTC: Länderinfo Kroatien
https://www.oeamtc.at/laenderinfo/kroatien/
ÖAMTC: Parkforderungen aus Kroatien
https://www.oeamtc.at/thema/parken/massenweise-parkforderungen-aus-kroatien-16184378