Reisekrankenversicherung
Ein Spitalsaufenthalt im Ausland kann teuer zu stehen kommen. Als Österreicher vergisst man gerne, dass medizinische Versorgung kein kostenloses Grundrecht ist, sondern nur im eigenen Land von der Sozialversicherung bezahlt wird. Im Ausland, speziell außerhalb Europas, muss der erkrankte oder verunfallte Urlauber die angelaufenen Kosten teilweise selbst tragen.
Innerhalb Europas
Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie in den EWR-Staaten und der Schweiz gilt die e-card, bei Reisen in die Nicht-EU-Balkanstaaten und in die Türkei kommt der Urlaubskrankenschein zum Einsatz. Vor allem in den Küstenorten des Mittelmeeres kann es jedoch passieren, dass im Notfall nur Privatambulanzen und private Krankenhäuser zur Verfügung stehen, die nicht mit der SV abrechnen – das birgt für den Urlauber das gleiche Kostenrisiko wie bei Reisen in Länder ohne Abkommen mit Österreich.
Weltweit
Eine Fernreise ohne gültige Auslands-Krankenversicherung anzutreten, ist gewagt: die Sozialversicherung refundiert nur auf Basis der heimischen Tarife. Das kann empfindlich teuer werden, beispielsweise kostet ein Spitalsaufenthalt in Amerika pro Tag (ohne Behandlung) bis zu 700 Euro – und die Kasse erstattet knappe 170 Euro. Bei Unfällen oder schweren Krankheiten können die Kosten, auf denen Sie sitzenbleiben, Existenz bedrohende Dimensionen annehmen. Diese Lücke schließt die Reisekrankenversicherung. Sie übernimmt die angelaufenen Kosten und kümmert sich auch organisatorisch um den Patienten.
Rückholung
Heimtransportversicherungen sind fixer Bestandteil von Auslandsreise-Krankenversicherungen, was besonders bei Reisen in Länder mit schlechter medizinischer Versorgung wichtig ist. Im Notfall wird der Ambulanzjet eingesetzt, ansonsten passiert der Rücktransport (oft auch ohne medizinische Notwendigkeit) mit dem normalen Flugzeug. Für mitversicherte Personen wird von den meisten Versicherungen der frühzeitige Heimflug ebenfalls bezahlt. Von der heimischen Kasse werden Kosten für Rücktransporte grundsätzlich nicht übernommen.
Such- und Bergungskosten
Fast immer in angebotenen Auslandsreise-Krankenversicherungen inkludiert sind Such- und Bergungskosten. Machen Sie Urlaub in Österreich, sollten Sie sich in dieser Hinsicht gegebenenfalls extra versichern – speziell wenn Sie Bergtouren planen!
Leistungsbegrenzung
Auslandsreise-Krankenversicherungen gelten meist nur in eingeschränktem Umfang bei chronischen Leiden oder solchen, die schon vor Reiseantritt behandlungsbedürftig waren. Ausgeschlossen sind meist auch Schwangerschaften, oft gibt es ein Alterslimit.
Reisestornoversicherung
Damit Sie nicht für eine Reise zahlen, die Sie gar nicht antreten. Falls die Reise sehr teuer ist, sehr lange im Voraus gebucht wird und/oder viele Familienmitglieder mitreisen, ist eine Stornoversicherung eine gute Investition: Wenn Sie eine gebuchte Reise nicht antreten, müssen Sie nämlich trotzdem zahlen. Je näher zur geplanten Abreise die Absage erfolgt, desto teurer wird die Sache für Sie – rund achtzig Prozent des Reisepreises werden bei zeitlich knapper Stornierung in Rechnung gestellt. Billige Flugtickets verfallen meist überhaupt.
Das bietet die Stornoversicherung
Gibt es schwerwiegende Gründe, die Sie am Antreten der Reise hindern, wie schwere Erkrankungen oder Unfälle in der Familie oder ein gravierender Sachschaden am Haus, übernimmt die Versicherung die anlaufenden Stornokosten. Entweder zur Gänze oder bis auf 20 Prozent Selbstbehalt.
Letztere ist jene Variante, die bei vielen Veranstaltern bereits im Pauschalpreis inkludiert ist – mit einer extra Stornoselbstbehaltversicherung federn Sie diese 20 Prozent auch noch ab. Achtung: Schließen Sie eine Stornoversicherung nicht gleichzeitig mit der Buchung ab, wird diese erst nach einer Frist von rund zwei Wochen wirksam.
Erweiterter Stornoschutz
Erfreulicherweise werden von modernen Versicherern nun auch Rücktrittsgründe akzeptiert, die bis dato nicht versicherbar waren, etwa: Unvorhergesehene Kündigung oder Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses. Die Einreichung der Scheidungsklage vom Ehepartner des Versicherten. Nichtbestehen der Abschlussklasse oder Matura unmittelbar vor der Reise. Plötzlich eintretende schwere Erkrankung von Hund, Katze oder Pferd.
Selten ein versicherter Rücktrittsgrund hingegen sind chronische Leiden, eine bereits in Behandlung befindliche Krankheit sowie Schwangerschaft.
Reiseabbruch
Sinnvoll bei längeren und teuren Fernreisen kann der Abschluss einer Reiseabbruchversicherung sein, die oft in der Stornoversicherung inkludiert ist. Sie ersetzt Ihnen bei Vorliegen schwerwiegender Gründe den durch vorzeitigen Abbruch der Reise entstandenen Schaden. In diesem Fall werden nicht konsumierte Leistungen rückerstattet (Hotelzimmer, Vollpension) sowie die Mehrkosten für eine vorzeitige Abreise aus dem Urlaubsort übernommen.
Reisegepäckversicherung
Diese Versicherung bietet Schutz bei (Einbruch-)Diebstahl und Raub des Gepäcks. Versichert im Rahmen einer Reisegepäcksversicherung sind im Allgemeinen das gesamte Reisegepäck, sowie alles, was Sie am Körper und in der Kleidung tragen. Keinen Ersatz gibt es für alles, was vergessen wird, verloren geht, liegen gelassen oder mangelhaft beaufsichtigt wird. Nicht versichert sind beispielsweise Bargeld, Fahrkarten oder Kunstgegenstände.
Deckungssummen
Achten Sie bei Abschluss einer Versicherung darauf, dass die Versicherungssumme dem Wert der mitgenommenen Gegenstände entspricht. Es empfiehlt sich das Kleingedruckte genau zu studieren, denn die Versicherungen haben höchst unterschiedliche Bedingungen. Wichtig sind für Sie insbesondere folgende Punkte:
- Unter welchen Voraussetzungen und bis zu welchen Summen sind Schmuck, sonstige Wertgegenstände, Fotoausrüstung, Computer oder Sportgeräte versichert?
- Was ist nicht versichert?
- Werden abhanden gekommene Gegenstände zum Neuwert ersetzt (eher die Ausnahme) oder zum Zeitwert? Wie errechnet sich der Zeitwert?
- Welche Umstände mindern die Versicherungsleistung?
Diebstahl und andere Katastrophen vor Ort
Ersatz wird geleistet bei Abhandenkommen, Zerstörung und Beschädigung (z.B. durch Diebstahl, Unfall, Einbruch oder Elementarereignisse). Gepäcksversicherungen schreiben vor, wie Sie über Ihr Gepäck zu wachen haben, z.B. müssen Schmuck, Uhren, Dokumente und Wertgegenstände, Computer und Fotoausrüstung in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt werden oder im Hotelsafe untergebracht sein.
Wann der persönliche Gewahrsam vorliegt, ist je nach versichertem Gut unterschiedlich. Üblicherweise verlangen die Versicherungen, dass die Wegnahme durch Dritte ohne Überwinden eines Hindernisses nicht möglich ist. Die Brieftasche in der unbewachten, aber einsichtigen Garderobe befindet sich nicht im Gewahrsam des Eigentümers, genauso wenig der Laptop, der kurz im Zugabteil zurückgelassen wird. Im Auto ist Ihr Gepäck im Wesentlichen nur während des Tages und nur dann versichert, wenn es im gesondert versperrbaren Kofferraum (von außen nicht sichtbar) aufbewahrt wird – für Campingurlauber können Ausnahmen gelten.
Leistung auch bei Kofferverspätung
Zu spät am Zielort ankommende Koffer sind keine Seltenheit. Es ist Ihr Recht, dass Ihnen der tatsächlich entstandene Schaden abgegolten wird. Jede Airline interpretiert das auf ihre Weise und alle versuchen, sich so günstig wie möglich aus der Affäre zu ziehen. Wenn Sie also zu einer Hochzeit mit aufwendiger Kleidung unterwegs sind, zu einer Abenteuerreise, Kreuzfahrt oder Bergtour aufbrechen wollen, können die notwendigen Anschaffungen teuer werden, wenn das Gepäck nicht rechtzeitig bei Ihnen ist.
Eine Reisegepäcksversicherung springt hier in die Bresche, sie übernimmt deutlich höhere Kosten als die Fluglinien zu zahlen bereit sind. Das gilt auch, wenn der Koffer ganz abhanden kommt – gesetzlich steht Ihnen nämlich nur eine Schadensvergütung bis zu einer Höhe von rund 1250 Euro pro Gepäcksstück zu.
Reiseversicherer
Die Anbieter im Vergleich: Wenn Sie selten auf Reisen sind, empfiehlt sich der Abschluss einer punktuellen Versicherung – mit einer von der Reisedauer abhängigen Prämie. Sind Sie öfters unterwegs und das eventuell gerne spontan, sind Sie mit einer Jahres-Reiseversicherung wahrscheinlich besser bedient – die gibt es nicht nur beim Spezialisten, sondern auch im Rahmen von Kreditkartenverträgen und bei Autofahrerclubs. Haben Sie eine private Krankenversicherung, klären Sie im Vorfeld, ob auch Auslandsreisen versichert sind, bevor Sie sich gegen ein Risiko absichern, gegen das Sie ohnehin bereits versichert sind.
Die Spezialisten
Auf Reiseversicherungen spezialisiert sind die Europäische Reiseversicherung (www.europaeische.at) sowie die Allianz Global Assistance (ehemals Mondial Assistance). Angeboten werden Reisebündelversicherungen mit den frei wählbaren Basisbestandteilen Auslandskranken-, Storno- und Gepäcksversicherung inklusive diverser Zusatzversicherungen (Reiseabbruch, Reisehaftpflicht, Reiseunfall, Reiseverspätung). Familien sehr zu empfehlen sind Komplettangebote. Österreich-Pakete sowie Jahres-Reiseversicherungen können ebenfalls abgeschlossen werden.
Kreditkarte
Die in Österreich am weitesten verbreiteten Kreditkarten MasterCard und Visa werden inklusive Jahres-Reiseversicherungsschutz angeboten. Er gilt uneingeschränkt (z.B. in der Reisekrankenversicherung) nur für den Karteninhaber. Gegen eine Extragebühr lässt sich das allerdings erweitern.
Bedingung für die Aufrechterhaltung des Reisekranken-Versicherungsschutzes ist die Verwendung der Karte innerhalb der letzten zwei oder drei Monate vor dem Schadensfall. Bei Diners ist die Auslands-Krankenversicherung ebenfalls an die Verwendung der Karte gebunden, weitere Leistungen werden nur erbracht, wenn die Reise zum überwiegenden Teil mit der Karte bezahlt wurde. Das ist auch die Voraussetzung von American Express für jegliche Versicherungsleistung.
Autofahrerclubs
Der Sicherheits-Pass und der Freizeit-Sicherheits-Pass des ARBÖ bzw. der Schutzbrief des ÖAMTC sind ganzjährig gültige Zusatzangebote für Clubmitglieder und deren Familien, auch wenn sie nicht mit dem eigenen Pkw unterwegs sind und unabhängig davon, ob sie gemeinsam oder getrennt reisen.
Inkludiert sind unter anderem Hubschrauberbergung, Krankenversicherung und Krankenrücktransport, wobei viele der Vorteile auch bei Inlandsaufenthalten in Anspruch genommen werden können. Darüber noch hinausgehender Schutz – z.B. für Fernreisen – ist über den jeweiligen Reiseservice der beiden Autofahrerclubs erhältlich (www.arboe.at; www.oeamtc.at).
26. Februar 2012