Sommerzeit ist Konzertzeit. Mehr als 20 Festivals finden heuer in Österreich statt. Doch was passiert, wenn das Event aufgrund eines Unwetters abgesagt wird oder genau die eine Band ausfällt, die man unbedingt sehen wollte? Das EVZ Österreich hat alle Informationen für Sie.
Prinzipiell richten sich die Ansprüche danach, aus welchem Grund eine Veranstaltung nicht besucht werden kann. Ist der Besucher selbst verhindert oder gibt es ein Verschulden des Veranstalters? Hat das Event bereits begonnen und muss unterbrochen werden? Liegt die Absage bzw. Unterbrechung an "höherer Gewalt" oder hätte der Veranstalter etwas unternehmen können? Ist jemand zu Schaden gekommen? Es gilt, jeden Fall einzeln zu betrachten. Im Folgenden werden einige Beispiele dargestellt.
Ich bin krank und kann kurzfristig nicht!
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung eine Veranstaltung doch nicht besuchen können, steht Ihnen keine Rückerstattung vonseiten des Veranstalters zu. Sie können versuchen, Ihr Ticket an Bekannte zu verkaufen, sofern diese nicht explizit auf Ihren Namen ausgestellt sind und weitergegeben werden dürfen. Alternativ gibt es bei manchen Events einen Stornoschutz, den man gemeinsam mit dem Ticket erwerben kann. Dabei ist es allerdings wichtig, dass Sie sich die Bedingungen genau durchlesen. Eventuell müssen Sie bis zu einem bestimmten Zeitpunkt absagen oder erhalten nicht den gesamten Ticketpreis retour.
Der Veranstaltungsort wurde geändert!
Bei einer solchen Änderung kommt es darauf an, wie weit der neue Ort vom ursprünglichen entfernt ist und ob es den Besuchern zuzumuten ist. Wenn etwa ein Konzert in Wien von der Stadthalle in das Ernst-Happel-Stadion verlegt wird, weil mehr Karten verkauft wurden, ist das eine zumutbare Veränderung. Eine Ortsverlagerung in ein anderes Land müssen Sie jedoch nicht hinnehmen.
Das Event findet an einem anderen Termin statt!
Bei Terminverschiebungen können Sie entscheiden, ob Sie dennoch das Konzert bzw. Festival besuchen wollen oder Ihr Geld zurück verlangen. Der Veranstalter kann Sie nicht zwingen, den neuen Termin wahrzunehmen.
Das Line-Up wurde geändert!
Bei einer Programmänderung kommt es auf die Art der Veranstaltung an. Wenn bei einem Solo-Konzert der Solist absagt, verliert das Ticket für Sie seinen Wert und Sie können Ihr Geld vom Veranstalter zurückverlangen. Bei einem Theaterstück, bei dem in der Regel keine fixe Zusage für eine spezifische Besetzung erfolgt, ist die Lage anders.
Der Veranstalter hat das Event im Voraus abgesagt!
In diesem Fall erhalten Sie Ihr Geld retour, unabhängig von den Gründen für die Absage. Die Leistung, für die Sie beim Ticketkauf bezahlt haben, wurde nicht erbracht. Oft geben die Veranstalter selbst bekannt, was die Käufer tun müssen, um eine Rückerstattung zu erhalten.
Das Event wurde nach Beginn abgebrochen!
Wenn ein Festival oder ein Konzert, zum Beispiel aus Sicherheitsgründen wegen eines Unwetters, abgebrochen werden muss, richtet sich die Höhe der Rückerstattung in der Regel danach, wie viel der Leistung bereits erbracht worden ist. Das bedeutet: Wenn ein dreitägiges Festival nach einem Tag abgebrochen wird, sollten Sie zwei Drittel des Ticketpreises retour bekommen (sofern Sie ein Ticket für alle drei Tage gekauft haben).
Gemäß dem Fall, dass an dem Festival alle „Headliner“ erst am letzten Tag auftreten oder Sie das Ticket wegen einer Band gekauft haben, die Sie aufgrund des Abbruchs nicht sehen konnten, empfiehlt es sich, den Veranstalter zu kontaktieren. Eventuell können Sie ihm gegenüber eine entsprechend höhere Rückzahlung argumentieren. Dies ist jedoch reine Verhandlungssache.
Sollten Sie jedoch selbst entscheiden, früher abzureisen, weil z.B. das Wetter schlecht ist, haben Sie keinen Anspruch auf Refundierung.
Das Event konnte wegen eines Fehlers des Veranstalters nicht stattfinden.
Sollte ein Konzert oder Festival trotz bereits verkaufter Tickets abgesagt werden, weil z.B. das Gelände nicht rechtzeitig gebucht worden ist oder Behördenauflagen missachtet worden sind, können Sie auch Schadenersatz verlangen. Darunter fallen etwa Kosten für die Anreise oder ein Hotel. Um zu erfahren, aus welchem Grund das Event nicht stattgefunden hat, können Sie den Veranstalter direkt kontaktieren und nachfragen. An sich reicht dazu ein Anruf, im Streitfall ist jedoch besser, wenn Sie auch etwas schriftlich haben.
Übrigens: Sollten Sie sich während der Veranstaltung oder am Festival verletzen, können Sie das nur dann dem Veranstalter anlasten, wenn dieser gewisse Sicherheitsnormen nicht ordnungsgemäß erfüllt hat, die in Zusammenhang mit Ihrer Verletzung stehen. Das bedeutet: Wenn Sie über ein Kabel stolpern, das nicht korrekt verlegt worden ist, oder stürzt ein Gerüst ein, ist der Veranstalter zur Rechenschaft zu ziehen. Bei Unfällen aufgrund von höherer Gewalt, wie z.B. Gewittern, gilt das in der Regel nicht (es sei denn, er hätte das Gelände nicht rechtzeitig geräumt, das ist jedoch im Einzelfall zu prüfen).
Wie komme ich an mein Geld?
Um auf Nummer Sicher zu gehen, schicken Sie dem Veranstalter einen Brief, in dem Sie Ihren Anspruch geltend machen und Ihre Kontodaten nennen. Legen Sie eine Kopie Ihres Tickets bei. Generell ist es immer empfehlenswert, eine Frist zu setzen, 14 Tage sind in diesem Fall angemessen. Sollte es sich um eine jährliche Veranstaltung handeln, die Sie jedes Jahr besuchen, können Sie auch um einen Gutschein bitten.
Der Veranstalter weigert sich, zu zahlen.
Wenn Sie den Veranstalter bereits kontaktiert und zur Zahlung aufgefordert haben, dieser sich aber weigert, können Sie sich an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) wenden. Sollte es sich um einen Veranstalter aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, Norwegen oder Island handeln, hilft Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) weiter. Beide Stellen setzen sich dafür ein, für Sie eine außergerichtliche Lösung mit dem Veranstalter zu erzielen.