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Verkauf von gefälschten Markenartikeln

Was Sie als Verkäufer im Internet bedenken sollten

Bietet man Waren, die man nicht mehr benötigt, z.B. auf Internetplattformen zum Verkauf an, ist Vorsicht geboten!

Waren bekannter Unternehmer sind nämlich rechtlich geschützt. Dies gilt etwa für auf den Produkten angebrachte Markennamen oder Grafiken, das Design einer Ware oder einen Produktnamen ("iPhone"). Zum Teil befinden sich unter den wiederverkauften Waren aber Gegenstände, die Fälschungen der bekannten Markenprodukte sind.

Plagiate, Piratenware

Wer nachgemachte Markenwaren zum Verkauf anbietet, handelt jedenfalls rechtswidrig. Der Rechteinhaber kann auf Unterlassung (dieses Angebots), Beseitigung (Vernichtung der Piratenware, Entfernung des gefälschten Emblems etc.), aber auch auf Zahlung eines angemessenen Lizenzentgelts klagen. Je nach Individualität des Originals und Bekanntheit der missbrauchten Marke kann dieser Betrag hoch ausfallen. Dies gilt auch für jene in der Praxis häufigen Fälle, in denen Privatpersonen gebrauchte Gegenstände, die sie nicht mehr benötigen, zu einem geringen Preis verkaufen.

"Ich habe nicht gewusst, dass es sich um eine Fälschung handelt."

Auch dieses Argument hilft nicht weiter. Unterlassung, Beseitigung und angemessenes Entgelt darf der Rechteinhaber dennoch fordern. Bei fehlendem Verschulden (die Fälschung hätte nicht leicht als solche erkannt werden können) kann aber nicht zusätzlich auch noch Schadenersatz verlangt werden. Seine persönliche Situation kann man nur als Argument benützen, um Verständnis beim Rechteinhaber zu suchen und die geforderte Summe herunterzuhandeln.

Gestaltung des Verkaufsanbots

Wer seine Waren im Internet zum Kauf anbietet oder versteigert, versieht sein Angebot in aller Regel mit einer aussagekräftigen Beschreibung und Produktfotos. Dabei auf Bilder und Texte, die im Internet (oft kostenlos und ohne eine Anmeldung) verfügbar sind, zurückzugreifen, ist verlockend.

Diese "Werke" sind jedoch ebenfalls urheberrechtlich geschützt. Ohne die Zustimmung des Fotografen bzw. des Verfassers der Produktbeschreibung (sofern diese über eine bloße Aufzählung der technischen Produktmerkmale hinausgeht), dürfen Sie Fotos und Texte daher nicht verwenden! Findet man auf der Website keine Nutzungsbedingungen oder Lizenzbestimmungen, so kontaktieren Sie den Urheber direkt (Kontaktdaten finden sich im Impressum).

Angabe der Quelle hilft nicht

Die Nutzung eines Bildes oder Textes von einer anderen Website wird nicht dadurch legal, dass man eine Quellenangabe anführt, z.B. „© Name, Webadresse“. Damit verschafft man sich nicht das Recht, die fremden Inhalte zu nutzen.


3. April 2011

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