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Laudamotion: Check-in-Gebühr unzulässig

Erfolg des VKI

Die Fluglinie Laudamotion, eine Tochter der irischen Ryanair, verrechnete bei manchen Tarifen 55 Euro für den Check-in am Flughafen. Nach einer Klage des VKI hat das Landesgericht Korneuburg diese Gebühr nun für unzulässig erklärt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei den Tarifen ist zwar der Online-Check-in zwischen zwei Tagen und zwei Stunden vor jedem Flug kostenlos möglich. Wird dieser Zeitraum aber versäumt und müssen die Passagiere daher direkt am Flughafen einchecken, werden 55 Euro fällig.

Keine transparente Information zu überraschend hohen Kosten

Die Höhe des Tarifs für den Flughafen-Check-in werden allerdings im Zuge der Buchung nicht automatisch angezeigt. Kunden müssen vielmehr die Tarifinformation aktiv anklicken, um darüber Informationen zu erhalten.

Das Landesgericht Korneuburg beurteilte die Extra-Kosten als ungewöhnlich. Sie seien für den Kunden überraschend. Der Kunde, so meinte das Gericht, müsse nicht davon ausgehen, dass eine Gebühr in dieser Höhe zu erwarten sei. Vielmehr werde hier eine Gebühr für eine Nebenleistung verrechnet, die auf einfache und schnelle Weise erbracht werden könne.

"Das Landesgericht Korneuburg spricht von einer Gebühr in exorbitanter Höhe", ergänzt Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI. "Für die Kunden ist eine solche Gebühr nicht nur überraschend. Es ist für sie auch schwer nachvollziehbar, dass sie für den Check-in am Flughafen unter Umständen mehr zahlen müssen, als der Flug einer Billigfluglinie selbst kostet."

Sollten Sie eine Beschwerde gegen Laudamotion haben und in Österreich leben, können Sie sich an den VKI (Verein für Konsumenteninformation) wenden. Bei Beschwerden gegen die Ryanair helfen wir vom Europäischen Verbraucherzentrum gerne weiter.

Das noch nicht rechtskräftige Urteil im Volltext sowie weitere Informationen finden Sie auf der Website der VKI-Rechtsabteilung.

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