Zum Inhalt

Timesharing-Richtlinie auf dem Prüfstand

Meinungen europäischer Konsumenten gefragt

Seit Februar 2011 ist eine neue EU-Richtlinie in Kraft, durch die der Verbraucherschutz bei Timesharing und Timesharing-ähnlichen Urlaubsprodukten verbessert werden sollte. Wie gut das de facto funktioniert, wird jetzt in einer europaweiten Umfrage erhoben.

Ein Timesharing-Vertrag regelt ein Nutzungsrecht an einer Immobilie über eine Laufzeit von mehr als einem Jahr. Europäische Konsumenten nutzen diese Möglichkeit, um sich ein bestimmtes Domizil in ihrem Lieblings-Urlaubsort für eine oder mehrere Wochen pro Jahr zu sichern.

Ein derartiger Vertrag liegt zum Beispiel vor, wenn der Konsument jedes Jahr während der ersten beiden Juli-Wochen eine bestimmte Ferienwohnung nutzen kann.

Erweiterter Geltungsbereich

Mit der Richtlinie von 2008 wurden nun auch Verträge über so genannte langfristige Urlaubsprodukte in die Regulierung aufgenommen. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung mit einer Laufzeit von über einem Jahr,  bei der der Konsument gegen Entgelt in Bezug auf eine oder mehrere Unterkünfte Preisnachlässe oder sonstige Vergünstigungen erhält.

Ein Beispiel hierfür ist eine Ferienclubmitgliedschaft,  die dem Verbraucher Preisvorteile oder sonstige Vorteile für die Nutzung clubeigener Ferienanlagen bietet. Häufig werden auch Preisnachlässe für Flüge oder Mietwägen angeboten.

Die neue Richtlinie deckt weiters Produkte ab, die zuvor nicht von der Gesetzgebung erfasst waren. So wurden auch Caravans, Wohnwägen, Kanalboote und Kreuzfahrtschiffe in den Geltungsbereich aufgenommen.

In Österreich wurde die Richtlinie mit dem Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011) umgesetzt.

Verbesserter Konsumentenschutz

Durch die neue Richtlinie sollen Konsumenten auch besser vor unseriösen Angeboten geschützt werden. In der Vergangenheit war es des Öfteren zu Problemen gekommen, unter anderem wenn es darum ging, das erworbene Timesharing-Recht wieder zu verkaufen.

Betrügerische Firmen verlangten immense Provisionen und Gebühren für die Abwicklung von Verkauf oder Tausch der Timesharing-Rechte. Sobald die Konsumenten die Summen überwiesen hatten, brach jeglicher Kontakt ab.

Teilen Sie Ihre Erfahrungen

Um festzustellen, wie effektiv die aktuelle EU Gesetzgebung schützt, sollen Konsumenten europaweit befragt werden. Das Zentrum für Strategie- und Evaluationsstudien ("Centre for Strategy & Evaluation Services", CSES) wurde mit dieser Umfrage beauftragt und hat einen Online-Fragebogen erstellt.


Wenn Sie bereits Erfahrung mit Timesharing gemacht haben, ob positiv oder negativ, können Sie mit der Teilnahme einen Beitrag zur Evaluierung und Verbesserung des Konsumentenschutzes in diesem Bereich leisten.

Hier kommen Sie direkt zur Umfrage: Fragebogen zu Timesharing

Das vollständige österreichische Teilzeitnutzungsgesetz finden Sie hier: Teilzeitnutzungsgesetz 2011

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Mängel im Urlaubshotel

Mängel im Urlaubshotel

Das Hotelzimmer ist verschmutzt oder nicht verfügbar, statt "feinem Sandstrand" findet man eine Felsenbucht vor und anstelle der ersehnten Ruhe wird man von nervendem Baulärm gequält. Gerade in der Hauptreisezeit häufen sich bei uns die Beschwerden von Urlaubern, deren Aufenthalt nicht ganz so verlaufen ist, wie erwartet. Doch was kann man bei Problemen im Urlaub tun? Wir geben Auskunft, welche Möglichkeiten Konsumenten zur Verfügung stehen.

Timesharing und langfristige Urlaubsprodukte

Timesharing und langfristige Urlaubsprodukte

Timesharing, Ferienklubs, Urlaubspunkte, Bonuswochen und Gutscheine sind nur einige der Angebote, die man erhält, wenn man Urlaub in einem schönen, sonnigen Resort plant. Die Eigenheiten dieser langfristigen Ferienverträge sind nicht immer leicht zu verstehen und verleiten zu Entscheidungen, die sich später schwer rückgängig machen lassen. Ein neuer Bericht und Tipps für Konsumenten vom Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) geben Orientierung im Labyrinth des Timesharings.

Neue Timesharing-Richtlinie 2008

Konsumenten sollen künftig besser vor unseriösen Angeboten für Teilzeitrechte in Ferienanlagen aller Art geschützt werden. Einheitliche Informationen, Stärkung des Widerrufsrechts und Erweiterung auf Freizeitclubs, Teilzeitrechte an Campingwagen oder Hausbooten als zentrale Neuerungen.

Trivago wegen Irreführung verurteilt

Trivago wegen Irreführung verurteilt

Zimmerpreismanipulation in Australien: Auf der Vergleichsplattform Trivago wurden australischen Kunden nicht die günstigsten Hotelzimmer vorgeschlagen sondern Suchergebnisse mit den höchsten Gewinnen für die Plattform ausgegeben.

Zum Seitenanfang