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Timesharing und langfristige Urlaubsprodukte

Europäische Verbraucherzentren schaffen Klarheit

Timesharing, Ferienklubs, Urlaubspunkte, Bonuswochen und Gutscheine sind nur einige der Angebote, die man erhält, wenn man Urlaub in einem schönen, sonnigen Resort plant. Die Eigenheiten dieser langfristigen Ferienverträge sind nicht immer leicht zu verstehen und verleiten zu Entscheidungen, die sich später schwer rückgängig machen lassen. Ein neuer Bericht und Tipps für Konsumenten vom Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) geben Orientierung im Labyrinth des Timesharings.

Bestehende EU-Regelungen beschützen Konsumenten, die Timesharing oder andere langfristige Urlaubsangebote in Anspruch nehmen. Dennoch ist es von Vorteil, sich genau zu informieren, denn so kann man vorab prüfen, ob sich die jeweiligen Anbieter gesetzeskonform verhalten. In den vergangenen Jahren ist eine ganze Reihe an Produkten und Verkaufsstrategien aufgetaucht, wodurch die Auswahl noch komplizierter geworden ist.

Hier können die Europäischen Verbraucherzentren helfen. Das Netzwerk hat eine Studie durchgeführt, um wesentliche Hürden aufzudecken und das Bewusstsein unter Konsumenten, Behörden und Stakeholdern für Probleme mit Bezug zu Timeshare-ähnlichen Produkten zu schaffen. Den Report in englischer sowie die Liste mit Tipps in deutscher Sprache können Sie hier kostenlos herunterladen.

4 Tipps, um Sie vor Problemen zu bewahren:

  • Unterzeichnen Sie nichts, bevor Sie sich nicht absolut sicher sind. Sie müssen einen Vertrag niemals sofort unterschreiben. Der Händler muss Ihnen alle notwendigen Informationen geben, bevor Sie etwas abschließen.
  • Wenn Sie dann Zweifel haben, können Sie innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie unterzeichnet haben, kostenlos zurücktreten.
  • Erscheint etwas zu gut, um wahr zu sein, dann ist es das mit hoher Wahrscheinlichkeit auch nicht. Ein typischer Fall wäre der folgende: In einem Resort erhalten Sie ein Rubbellos. Um den angeblichen Gewinn zu erhalten, werden Sie zu einem nahegelegenen Büro gebeten, wo Sie sich eine kurze Präsentation anhören sollen. Diese entwickelt sich jedoch zu einem langen Verkaufsgespräch, während dem Sie unter Druck gesetzt werden, einen Vertrag zu unterschreiben, ohne über die Bedingungen nachdenken zu können.
  • Erst lesen, dann zahlen. Der Händler darf von Ihnen keine Voraus- bzw. Anzahlung verlangen. Nehmen Sie sich einen Vertrag mit nach Hause und lesen Sie ihn genau durch.

Interessieren Sie sich für weitere Informationen?

Neben dem ECC-Net Report zu Timeshare hat sich die Europäische Kommission angesehen, ob die existierenden Gesetze in der Praxis wirksam sind (Directive 2008/122/EC – Timeshare Directive).

Viele Informationen finden Sie auch auf der Website des EVZ Österreich. Wenn Sie ein konkretes Problem mit einem Timesharing-Anbieter aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, Norwegen oder Island haben, füllen Sie unser Online-Beschwerdeformular aus oder senden Sie uns eine Mail mit einer kurzen Beschreibung des Sachverhaltes und allen Dokumenten (Vertrag, Korrespondenz etc.) an info@europakonsument.at.

In unserer aktuellen Pressemeldung (März 2018) finden Sie außerdem Informationen zu so genannten "Urlaubsgutscheinen", die quasi eine Vorstufe zu Timesharing darstellen.

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