
AK Klage gegen Bezahldienst Klarna
Die Arbeiterkammer registrierte 2020 rund 2.000 Beschwerden zum Bezahldienst Klarna Bank AB (publ) und klagt nun diese schwedische Bank, die während der Corona Pandemie weiter stark gewachsen ist. Das Startup von 2005 ist heute Europas wichtigste Fintech Aktiengesellschaft mit der besten Wertperformance von mittlerweile über 31 Milliarden Dollar. Das Unternehmen aus Stockholm wickelt Transaktionen bei Einkäufen in Online-Shops ab und ermöglicht Zahlung auf Rechnung. Auch das EVZ hat täglich Beschwerdeanrufe zu Klarna - beim rasanten Wachstum scheint besonders beim Kundenservice gespart worden zu sein.
Die uns erreichenden Kundenbeschwerden sind in ihrem Wesen oft sehr ähnlich. Bei Zahlung auf Rechnung wird laut Klarnas AGB die Forderung von den Händlern and den Bezahldienst abgetreten. In den übrigen Fällen tritt Klarna als bloßer Zahlungsabwickler auf. In beiden Varianten kommt es bei der Abwicklung vermehrt zu Problemen, auf die vom Kundenservice nicht eingegangen, sondern oft nur an den Händler zurückverwiesen wird. Obwohl die Ware oder erste Rechnung nicht an die Kunden zugestellt wurde, oder wenn die Kunden mit der Ware unzufrieden waren und sie an den Händler zurückgeschickt hatten, wird weiterhin gemahnt, unbeeindruckt von Einsprüchen der Konsumenten. Selbst wenn Kunden schon lange und regelkonform vom Vertrag zurückgetreten waren, bekamen sie weiterhin Zahlungsaufforderungen mit Androhung juristischer Konsequenzen oder nicht gerechtfertigte Mahngebühren in Rechnung gestellt.
Da der Kundenservice von Klarna in der Regel automatisierte Antworten unbeeindruckt von Kundeneinsprüchen versendet, gestaltet sich die Kommunikation mit Klarna zäh und von Seiten des Unternehmens unkooperativ. Als Zahlungsinstitut ist Klarna gesetzlich dazu verpflichtet, aktiv Möglichkeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung anzubieten, weist darauf aber nur im Kleingedruckten seiner AGBs auf eine Beschwerdestelle in Schweden hin. In der Erfahrung des EVZ warten VerbraucherInnen immer wieder lange oder vergeblich auf die Ihnen zustehenden Rücküberweisungen. Das Europäische Verbraucherzentrum, angesiedelt im VKI, erwartet daher mit Spannung das Urteil des Musterprozesses.