Zum Inhalt

Airberlin: Kombinationsverbot von Fluggutscheinen unzulässig

Urteil wegen rechtswidriger Klauseln

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI), Trägerorganisation des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich, führt im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Airberlin PLC & Co Luftverkehrs KG wegen rechtswidriger Klauseln in den Fluggutscheinbedingungen eine Verbandsklage.

Das nun vorliegende Urteil des OGH gab dem VKI zum Teil Recht. Unzulässig ist das Verbot der Kombination von verschiedenen Gutscheinen. Laut dem OLG Wien ist es unzulässig, wenn mehrere Fluggutscheine - welche man beispielsweise geschenkt bekommen hat - nicht im Rahmen eines Fluges kombiniert werden können.

Die Beklagte hat zu dieser Klausel keine Revision erhoben, sodass der OGH dazu keine Entscheidung treffen musste.

Unzulässig ist laut OGH in dieser Konstellation auch eine Klausel, welche eine Barauszahlung von (Rest-)Guthaben ausschließt. Für Konsumenten würde dies bedeuten, dass man bei möglicherweise geringem Restwert des Gutscheines zur Nutzung weiteres Geld investieren müsste, um Zusatzleistungen des Unternehmens zu erhalten, oder aber den Gutschein verfallen lassen müsste.

OGH 22.12.2015, 1 Ob 222/15g

© verbraucherrecht.at

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Pay-as-you-check-in oder doch nur Flex?

Pay-as-you-check-in oder doch nur Flex?

Reisen komplett per Vorauskasse zu bezahlen kommt uns bei Flügen, Pauschalreisen und anderen Arten von Reiseleistung aus Gewohnheit völlig normal vor. Eigentlich finanzieren Kunden so die Reisebranche mit zinsfreien Krediten bis zum Reisezeitpunkt. Wenn es Schwierigkeiten gibt (zB Pandemie) führt das bei der Masse an Rückforderungen zu großen Problemen. Es werden Stimmen laut das System Vorauskasse zu kippen.

Streik: Fluglinie muss rückerstatten sagt EuGH

Streik: Fluglinie muss rückerstatten sagt EuGH

Eine Entscheidung des EuGH hat die Fluggastrechte abermals klar gestärkt. Wenn ein Flug wegen eines angekündigten Streiks der Airline-Mitarbeiter gestrichen wird oder deutlich verspätet ist, können  Passagiere ein Recht auf Entschädigung haben.

Kaum Geld zurück bei Flugbuchungen

Kaum Geld zurück bei Flugbuchungen

Rückererstattung durch Buchungsplattformen gestaltet sich besonders schwierig. Wer bei Vermittlern wie Opodo, Expedia & Co Flüge gebucht hat, die aufgrund der Pandemie annuliert wurden, hat es schwer, an sein Geld zu kommen. Bei Schlichtungsstellen und Konsumentenschützern türmen sich die Anfragen.

Level Europe insolvent

Level Europe insolvent

Billigflieger wird abgewickelt:Die Fluggesellschaft Level Europe GmbH, die im hart umkämpften Markt der Low-Cost-Airlines in Österreich tätig war, hat mit sofortiger Wirkung ihren Betrieb eingestellt.

Zum Seitenanfang