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EuGH Urteil gegen irreführende Flugpreise

Wenn man bisher Flugtickets kaufte, konnte man vor unerwarteten Zusatzkosten stehen, die Anfangs bei der ursprünglichen Preisangabe nicht enthalten waren. Dies konnte etwa die Mehrwertsteuer bei Inlandsflügen sein, die Verwendung einer Kreditkarte von einem Kreditkartenbetreiber, mit welchem die Airline keinen Sondervertrag abgeschlossen hatte oder Sondergebühren für verschiedene Check-In Methoden.

Wir haben berichtet, dass in der Vergangenheit schon zu ähnlichen Tricks gegriffen wurde, um Flugpreise im ersten Moment günstiger aussehen zu lassen, als den Kunden am Ende verrechnet wurden.
 
In einem aktuellen Rechtsstreit wurde Ryanair von der italienischen Wettbewerbsbehörde wegen unlauterer Geschäftspraktiken mit Geldbußen belegt, weil die Endpreise nicht den Werbeangeboten entsprochen haben. Dies wurde dann von Ryanair geklagt und der Fall an den Europäischen Gerichtshof zur Prüfung weitergegeben. Der EuGH entschied im Sinne der Wettbewerbsschützer (Az. C-28/19) und verpflichtet Fluggesellschaften zu transparenten Preisangaben während des Buchungsvorgangs im Internet. Airlines müssen den Preis inklusive aller vorhersehbaren und unvermeidbaren Kosten für der Kunden anführen und es müssen von Beginn der Buchung solche Gebühren im angezeigten Gesamtpreis enthalten sein.

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| verbraucherrecht.at

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