Mit dem heutigen 3. Dezember 2018 gilt die neue Geoblocking-Verordnung in der gesamten EU. Damit sind Diskriminierungen beim Onlineshopping aufgrund von Nationalität oder Wohnsitz eines Konsumenten verboten.
Sollte es doch dazu kommen, gibt es in jedem EU-Mitgliedstaats eine Unterstützungsstelle für Verbraucher. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich (EVZ) freut sich, diese Aufgabe ab sofort zu übernehmen.
Für die effektive Durchsetzung der Geoblocking-Verordnung ist in Österreich die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zuständig. Auf der Website der BWB finden Sie weitere ausführliche Informationen zum Thema Geoblocking.
Wir bieten praktische Unterstützung bei Konflikten mit einem Händler im Rahmen der Geoblocking-Verordnung an. Was diese alles umfasst, können Sie in unserem Artikel 7 wichtige Fragen zu Geoblocking nachlesen.
Unsere Kontaktdaten zur Beschwerde-Einreichung finden Sie unter Kontakt.